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Veranstaltung: Roboter mit Fingerspitzengefühl – Innovationen für flexible Automatisierung

Lernfähige Roboter mit Fingerspitzengefühl für die flexible Automatisierung? Montieren, Prüfen und Verpacken von komplexen Bauteilen mit elastischen Eigenschaften ohne aufwändige Programmierung? Durch Fortschritte in taktiler und visueller Sensorik, der Verfügbarkeit kraftgeregelter Robotermanipulatoren und sensitiven Greifwerkzeugen lassen sich viele Anwendungsfälle mit vergleichbaren Fragestellungen umsetzen. Mittels KI-basierter Softwarelösungen, die eine leichte Anpassung des Roboterverhaltens durch Endanwender unterstützen, kann flexibel auf Prozessveränderungen reagiert werden. Dank dieser Entwicklungen können lernfähige Robotersysteme bereits heute kosteneffizient für die Voll- oder Teilautomatisierung in der Montage, in der Intralogistik und mittelfristig im privaten Umfeld für neuartige Anwendungsfälle eingesetzt werden. In der Veranstaltung werden anhand ausgewählter Beispiele aus Wissenschaft und Industrie Chancen, Herausforderungen, und Lösungen für den Einsatz lernfähiger Roboter mit multimodaler Sensorik vorgestellt und diskutiert. Ein Schwerpunkt der Agenda sollen dabei auch Startups sein, die abseits des Mainstreams innovative Lösungen für die einfache Automatisierung mit lernfähigen Robotern am Markt anbieten.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Hier geht’s zur Anmeldung:
https://www.ostwestfalen.ihk.de/veranstaltungen/detailansicht/Event/roboter-mit-fingerspitzengefuehl-innovationen-fuer-flexible-automatisierung/

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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