Das Data Protection Board (EDPB) – der Europäische Datenschutz-Ausschuss – hat in der letzten Woche neue „Guidelines on Examples regarding Data Breach Notification“ veröffentlicht. Dieses Papier stellt die Ergänzung zum Working Paper 250 der einstigen Art. 29 Gruppe dar und ist dazu gedacht, anhand von Beispiel-Datenschutzpannen Datenschutz-Anwendern konkrete Handlungsempfehlungen zur Meldepflicht zu geben.
Weiterlesen: https://www.datenschutz-notizen.de/umgang-mit-datenpannen-wann-melden-3428841/

Recht & Steuern
Krank durch Tattoo: Keine Entgeltfortzahlung
Tätowierungen gelten längst als Ausdruck individueller Lebensgestaltung – auch im Berufsleben sind sie weitgehend akzeptiert. Aber: Wer sich freiwillig tätowieren lässt, muss das Risiko möglicher Folgen selbst tragen – auch finanziell.