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Termin: IHK-Barcamp: Europa digital – Wandel gestalten

Die Digitalisierung beeinflusst immer stärker Industrie, Handel, Dienstleistung und Gesellschaft. Mit ihrem Barcamp „Europa digital – Wandel gestalten“ bietet die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) am Mittwoch, 31. Juli 2019, von 9.00 bis 16.00 Uhr, ein Forum, um die Chancen und Herausforderungen dieses Wandels zu diskutieren. Veranstaltungsort ist die IHK in Bielefeld, Elsa-Brändström-Str. 1 – 3, 33602 Bielefeld.Teilnehmen können Vertreter aus Unternehmen, Verwaltungen, Zivilgesellschaft und Hochschulen verschiedenster Fachrichtungen. Ein Barcamp folgt keiner vorgeschriebenen Agenda, die Teilnehmer bringen ihre Ideen oder Projekte ein und gestalten den Tag selbst. Einzige Voraussetzung ist, dass sich die Diskussionen um Digitalisierung in Europa drehen. Der Reiz des Barcamps liegt in der Interaktivität, dem Austausch, der Diskussion in heterogenen Gruppen und der Netzwerkbildung.
Anmeldungen für die kostenfreie Veranstaltung bei der IHK, Vicky Valter, E-Mail: v.valter@ostwestfalen.ihk.de, oder über die IHK-Homepage: www.ostwestfalen.ihk.de/veranstaltungen/.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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