Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages: „DSGVO und Nutzung US – amerikanischer Cloud – Dienste“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Juli 2020 entschieden, dass das zwischen der EU und den USA geschlossene Datenschutzabkommen EU-US-Privacy-Shield ungültig ist. Das Datenschutzniveau in den USA sei insbesondere aufgrund der weiten Eingriffsbefugnisse der amerikanischen Nachrichtendienste auf personenbezogene Daten und der fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten für EU-Bürger nicht mit dem der EU gleichwertig.
Dies hat Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA, unter anderem im Bereich des Cloud-Computings. Cloud-Computing ist die Vermietung eines Online-Zugangs zu Computerressourcen durch einen Cloud-Anbieter. Bei den Computerressourcen kann es sich beispielsweise um Server, Speicherplatz, Datenbanken oder Online-Anwendungen handeln. Große US-amerikanische Cloud-Anbieter sind Unternehmen wie Microsoft, Amazon und Google.

Gefragt wird, welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die deutsche Bundesverwaltung die Dienste US-amerikanischer Cloud-Anbieter bzw. die Dienste von Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die die Dienste solcher Anbietern nutzen, im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)3 nutzen können.
Weiterlesen (pdf): https://www.bundestag.de/resource/blob/852984/692120a134f9e79999c6f4170a47859a/WD-3-102-21-pdf-data.pdf

Weitere Themen

Recht & Steuern

Fake-Rechnungen für Umsetzung der DGUV-Richtlinie im Umlauf

Der Schutzverband (DSW) erhält aktuell von verschiedenen Seiten Hinweise auf  gefälschte Rechnungen für die Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften und das in diesem Zusammenhang zu vergebende Zertifikat. Obwohl kein Mitglied bei der rechnungsstellenden Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), wurde auch der Schutzverband selbst mit einer solchen Zahlungsaufforderung kontaktiert.

weiterlesen