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Start von drei BMBF-Förderprogrammen im Bereich „Innovation & Strukturwandel“

Mit der Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Innovationsfähigkeit strukturschwacher Regionen in ganz Deutschland. In drei Förderprogrammen können ab sofort Skizzen eingereicht werden.WIR! – Wandel durch Innovation in der Region

“WIR!“ richtet sich an breit angelegte regionale Bündnisse jenseits bestehender Innovationszentren. Es sollen strategische Innovationskonzepte erarbeitet werden, die wissenschaftliche, wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Perspektiven in einem regionalen Innovationsfeld zusammenführen. Das Programm ist themenoffen angelegt und in zwei Förderphasen unterteilt (Konzept- und Umsetzungsphase). Frist für die Einreichung von Skizzen für die neunmonatige Konzeptphase ist der 1. Februar 2020.

RUBIN – Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation

Mit „RUBIN“ werden eng kooperierende Bündnisse in einem klar definierten Themenfeld gefördert. Die Bündnisse sollen durch kleine und mittlere Unternehmen getrieben sein, eine klare Verwertungsperspektive haben und Innovationen mit hohem Anwendungspotenzial entwickeln. Das Programm ist ebenfalls themenoffen angelegt und in eine Konzept- und eine Umsetzungsphase unterteilt. Jeweils zum 1. Februar 2020, 2021 und 2022 können Skizzen für die Konzeptphase eingereicht werden.

REGION.innovativ

Das Programm REGION.innovativ unterstützt regionale Bündnisse bei der Entwicklung von Querschnittsthemen. In der ersten Förderrunde werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für neue Konzepte der Arbeitsgestaltung in strukturschwachen Regionen gefördert. Bis zum 1. April 2020 können Skizzen eingereicht werden. Weitere Themen und Ausschreibungsrunden folgen. Für den 10. und 17. Dezember 2019 sind online-Informationsveranstaltungen (Chats) zu den Programmen RUBIN und WIR! geplant.

Weitere Infos: https://www.bmbf.de/de/innovation-und-strukturwandel-wir-5516.html
Quelle: DIHK

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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