Am 26. Juli 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum SPRIND-Freiheitsgesetz verabschiedet. Im Jahr 2019 ist die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) gegründet worden. Ziel der SPRIND ist es, Forschungsideen zu fördern, die das Potenzial haben, sich zu Innovationen mit disruptivem Potenzial zu entwickeln. Um die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der SPRIND zu verbessern und das volle Potenzial der Agentur auszunutzen, hat das BMBF das SPRIND-Freiheitsgesetz erarbeitet. Die Absicht besteht darin, der SPRIND mehr finanzielle Flexibilität zu gewähren, die Eigenständigkeit der Agentur zu erhöhen und auf diese Weise mehr Sprunginnovationen zum Erfolg zu verhelfen.
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