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Produktivitätsparadoxon der Digitalisierung

Wie bringen wir die „PS“ der Digitalisierung nach Corona nachhaltig „auf die Straße“?
Produktivitätsmanagement in der Industrie 4.0Bereits vor der Corona-Pandemie herrschte weitgehend Einigkeit darüber, dass die Digitalisierung in Alltag und Wirtschaft nicht aufzuhalten ist und Deutschland den Anschluss in der 4. Industriellen Revolution nicht verlieren darf, um Wirtschafts-wachstum und Wohlstand nicht zu gefährden. In der Pandemie zeigt sich, dass Digitalisierung sehr vielfältig zur Reduzierung von Ansteckungsrisiken beitragen kann.
Weiterlesen: https://idw-online.de/de/news761731

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Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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