Die Ausschreibung des BMWi zu digitalen und datengetriebenen Geschäftsmodellen und Pionierlösungen startete am 18. Dezember 2019. Die Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge endet am 28. Februar 2020 um 12 Uhr.
Mit dem neuen Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) fördert das BMWi unter anderem die Entwicklung innovativer Apps, neue, internetbasierte Formen der Kundenansprache, digitale Plattformen sowie innovative Geschäftsmodelle, die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen. Es geht somit um marktnahe, nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten und -netzwerken zwar neue Technologien eine große Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.
Die Rahmenbedingungen der Förderung sind in der IGP-Richtlinie festgelegt. Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/foerderrichtlinie-innovationsprogramm-fuer-geschaeftsmodelle-und-pionierloesungen-igp.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Weitere praktische Informationen finden Sie unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/igp.html.
Für das zweite Quartal 2020 ist ein zweiter Aufruf geplant, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt. Ein dritter Aufruf soll voraussichtlich Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“ adressieren. Das IGP ist als Pilotförderung angelegt. Es stehen rund 25 Millionen Euro über vier Jahre zur Verfügung.