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Neues Center für Ko-konstruktive Künstliche Intelligenz

Zukünftige Systeme Künstlicher Intelligenz (KI) und insbesondere KI-basierte Roboter müssen nicht nur ihr eigenes, sondern auch das Handeln anderer verstehen und einschätzen können. Wissenschaftler*innen der Universitäten Bielefeld, Bremen und Paderborn werden ihre Forschung hierzu ab jetzt dauerhaft an einem standortübergreifenden Center bündeln. Im „Joint Research Center on Cooperative and Cognition-enabled AI” (CoAI JRC) wird die Expertise der drei starken Forschungspartner neue Wege in der Interaktion und Lernfähigkeit zwischen Mensch und Maschine ermöglichen. Mit dem in Deutschland bisher beispiellosen Zentrum für „Ko-konstruktive KI“ soll auch ein Beitrag zur Ausbildung der nächsten Generation von Forschungs- und Technologieführer*innen geleistet werden, die in Wissenschaft und Gesellschaft eine neue Perspektive auf KI vertritt. Das CoAI JRC plant zu diesem Zweck ein gemeinsames Curriculum, um junge Forschende für das Thema zu begeistern und zu befähigen.
Weiterlesen: https://www.uni-paderborn.de/nachricht/124109

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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