Mitte Dezember hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht.
Das ZIM fördert marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte mittelständischer Unternehmen und ihrer Partner aus Forschungseinrichtungen, wie Hochschulen, durch finanzielle Zuschüsse. Die neue Förderrichtlinie bleibt auch weiterhin themen- und branchenoffen. Dies war auch der DIHK wichtig. Außerdem wurden einige Veränderungen vorgenommen. So wurden übergreifend für alle Projektformen die maximal zuwendungsfähigen Kosten (auf die zuwendungsfähigen Kosten wird der Fördersatz angewandt) angepasst, um der allgemeinen Inflation Rechnung zu tragen.
Die Kerninhalte der Änderungen zur neuen ZIM-Richtlinie finden Sie hier: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Verbesserte ZIM-Förderrichtlinie ab Januar 2025
Zudem wurde auch die ZIM-Projektträgerschaft neu ausgeschrieben. Projektträger für Kooperationsprojekte ist ab 1. Januar 2025 die AiF Projekt GmbH. Mit der Betreuung der Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien ist VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2024 auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie eingereicht werden, gehen ab dem 1. Januar 2025 an die jeweils neuen Projektträger zur Bearbeitung.
Zu weiteren Details der Umsetzung der neuen Förderrichtlinie ab 2025 wird in den kommenden Wochen auf www.zim.de informiert.
Quelle: DIHK