Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Neue ZIM-Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht – bessere Förderkonditionen für junge Unternehmen – Antragstellung wieder möglich

Am 17. März 2020 wurde die neue Richtlinie für das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) veröffentlicht. Diese ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist. Insbesondere junge Unternehmen und Erstinnovatoren profitieren von besseren Förderbedingungen. 2020 stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 555 Millionen Euro zur Verfügung.

Das ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes. Die Fördermöglichkeiten gehen von Einzelförderungen, über Kooperationsförderungen bis hin zur Förderung von Innovationsnetzwerken. Ein paar Zahlen und Fakten:

Etwa 75 % der geförderten Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte
Die Erstförderquote beim ZIM-Programm liegt bei 42 %
Junge Unternehmen (< 10 Jahre) machen einen Anteil von ca. 28 % aus.

Die wesentlichen Änderungen der neuen ZIM-Richtlinie sind:

Erhöhung der Fördersätze für kleine junge Unternehmen auf 45 % bei Einzelprojekten (EP) und 50 % bei Kooperationsprojekten (KP).
Öffnung des ZIM für mittelständische Unternehmen, die einschließlich verbundener Unternehmen oder Partnerunternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen (zuvor Begrenzung auf weniger als 500 Mitarbeiter).

Bessere Leistungen zur Markteinführung – dazu zählen Leistungen wie Innovationsberatungen, innovationsunterstützende Dienstleistungen, Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung.
Erhöhte Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen auf 45 % bei EP und auf 55 % bei KP.

Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten (EP: Erhöhung von 380.000 € auf 550.000 €, KP: Erhöhung von 380.000 € auf 450.000 € pro Unternehmen.) Die maximal mögliche Fördersumme für das Gesamtprojekt steigt von 2.000.000 € auf 2.300.000 €.

Erhöhung der Fördersumme für nationale ZIM-Innovationsnetzwerke von 380.000 € auf 420.000 €.

Durch die neue Rechtsgrundlage können nun auch Förderanträge, die bis zum 31.12.2019 gestellt wurden, von den alten Projektträgern final bewilligt oder abgelehnt werden. Die neuen ZIM-Projekträger wurden bereits ausgeschrieben und werden derzeit ausgewählt. Dieser Prozess soll gegen Ende März 2020 abgeschlossen sein, sodass dann eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen möglich sein wird. Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2019 eingegangen sind, werden weiter von den bisherigen Projektträgern bearbeitet. Die veröffentlichte Förderrichtlinie finden Sie auf der Website des Bundesanzeiger, Suche: „Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)““. Ein Dokument über die zentralen Änderungen finden Sie im Anhang.

Die Beantragung der Fördermittel aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist wieder möglich.
Das Bundeswirtschaftsministerium plant im Juni und Juli eine Reihe von Webinaren, um über die verbesserten Konditionen des ZIM-Programms sowie über die Antragstellung zu informieren.

Die ZIM-Antragsformulare finden Sie hier:
https://www.zim.de/ZIM/Navigation/DE/Formularcenter/formularcenter.html
Die Termine für die Webinare finden Sie hier:
https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Artikel/webinare.html

Weitere Themen

Solarzellen Photovoltaik Solar PV Rooftop Beautiful Sunlight
Umwelt & Energie

Solarpaket I verabschiedet

Der Bundesrat hat am 26. April 2024 das sogenannte Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor am Morgen beschlossen hatte. Das Gesetz sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften vor. Darüber hinaus kann nun auch die Verordnung über technische Anforderungen (EAAV) wie bisher vorgesehen am 08.05.2024 im Kabinett verabschiedet werden.

weiterlesen