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Neue Programminformation zu „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine neue Broschüre zu „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ veröffentlicht. Die Broschüre informiert über die Ziele des Programms, die Förderschwerpunkte, die Zielgruppe und Antragsvoraussetzungen. Interessierte finden zudem Tipps für die Antragstellung.

„WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ soll zum einen die Nutzung des kreativen Potenzials, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), und die wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen und Erfindungen aus der öffentlichen Forschung unterstützen. Dies soll durch die effiziente Sicherung geistigen Eigentums durch Patente und Gebrauchsmuster geschehen. Zum anderen wird die Nutzung von Normung und Standardisierung als marktstrategisches Instrument gefördert. Hierdurch sollen auch Unternehmen des Mittelstands gestärkt werden.

Die Broschüre finden Sie hier: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Redaktion/DE/Downloads/WIPANO/wipano-programminformation-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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