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Förderrichtlinie soll Start-ups im Bereich „Mensch-Technik-Interaktion“ unterstützen

Im Zeitalter interaktiver Technologien reagiert Technik nicht mehr nur auf Impulse durch den Menschen, sondern agiert zunehmend eigenständig. Die Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt auf die Entwicklung teilautonomer Systeme, die individuelle Assistenzaufgaben übernehmen und auch jenseits vordefinierter Kontexte komplexe Situationen bewältigen können, ab.

Ziel der Förderung:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) stärken. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2). Ziel ist eine maßgeschneiderte Gründungs- und Start-up-Förderung für den Bereich der MTI.

Gegenstand der Förderung:
In Modul 1 werden Ansätze gefördert, deren Schwerpunkt in den drei Themenfeldern des MTI-Forschungsprogramms liegt:

  • Intelligente Mobilität (u. a. Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzer­erleben),
  • Digitale Gesellschaft (u. a. intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte),
  • Gesundes Leben (u. a. interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente
    Präventionslösungen und Pflegetechnologien

Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung. In Modul 2 werden in den selben Themenfeldern risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben gefördert, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innova­tionsfähigkeit der beteiligten Start-ups haben.

Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Höhe der Zuwendung Modul 1:
Gefördert werden Projektideen bereits bestehender Forschungsgruppen mit hohem FuE-Anteil, um den Reifegrad der erreichten Forschungsinhalte und deren Verwertungspotenziale zu erhöhen. Die Förderdauer kann von 18 Monaten bis zu drei Jahren betragen. Zuwendungsfähig sind Mittel für die Durchführung der FuE-Projekte (Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind).

Höhe der Zuwendung Modul 2:
Gefördert wird die technische Umsetzung und Realisierung der Projektideen. Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre. Zuwendungsfähig sind Mittel für die Durchführung der FuE-Projekte (Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind), sowie unternehmerische Weiterqualifizierung und Coaching von Start-ups (bis maximal 10 000 Euro). Förderhöchstsumme für Start-ups pro Projekt sind 400 000 Euro bei einer dreijährigen Laufzeit.

Verfahren:
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind in der ersten Phase jährlich jeweils der 15. Juli und der 15. Januar.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe schriftlich aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2574.html

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