Neue EU-Weinkennzeichnungsvorschriften

Mit der EU-Verordnung 2021/2117 wird die Deklaration von Wein den bisher bereits geltenden Regelungen für Lebensmittel angepasst. Neu ins Verzeichnis der verpflichtenden Angaben kommen das Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration. Die Verordnung betrifft auch Preislisten und Webshops.

Diese Regelungen treten am 8. Dezember 2023 in Kraft. Alles was vor dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurde, darf weiterhin auf den Markt gebracht werden, bis diese Bestände erschöpft sind.

Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung. (b.schattenberg@ostwestfalen.ihk.de oder 0521/554-223)

Quelle Institut für Weinbau und Oenologie

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Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU: Chancen nutzen und wettbewerbsfähig bleiben

Nachhaltigkeit wird für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zunehmend zu einer Herausforderung – sei es durch wachsende Kundenanforderungen, steigenden Wettbewerbsdruck oder das eigene Bestreben, zukunftsorientiert und nachhaltig zu handeln. Der erste Schritt auf diesem Weg besteht darin, geeignete Prozesse aufzubauen und relevante Daten zu erfassen.

In unserer Online-Veranstaltung am 29. April 2025 von 10:00 bis 11:00 Uhr zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie von der Strategieentwicklung bis zur Berichterstattung profitieren können – auch ohne gesetzliche Berichtspflicht. 

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