Neue EU-Weinkennzeichnungsvorschriften

Mit der EU-Verordnung 2021/2117 wird die Deklaration von Wein den bisher bereits geltenden Regelungen für Lebensmittel angepasst. Neu ins Verzeichnis der verpflichtenden Angaben kommen das Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration. Die Verordnung betrifft auch Preislisten und Webshops.

Diese Regelungen treten am 8. Dezember 2023 in Kraft. Alles was vor dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurde, darf weiterhin auf den Markt gebracht werden, bis diese Bestände erschöpft sind.

Gerne stehen wir für weitere Fragen zur Verfügung. (b.schattenberg@ostwestfalen.ihk.de oder 0521/554-223)

Quelle Institut für Weinbau und Oenologie

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In diesem Jahr steht die Veranstaltung unter dem Motto „Innovation trifft Markt: Geschäftsmodelle neu denken“. Erhalten Sie Impulse zur Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells oder zum Überdenken Ihres bestehenden Angebots. Lernen Sie interessante Personen kennen, die interessante Ideen haben und ggf. Ihr neuer Innovationspartner sein könnte.

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