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Mittelstandsstrategie: Innovatorenquote auf 40 Prozent steigern

Anfang Oktober 2019 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) seine Mittelstandsstrategie veröffentlicht. Unter den vorgeschlagenen Maßnahmen befinden sich auch einige zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und für mehr Digitalisierung.Für die Stärkung der Innovationskraft sieht die Mittelstandsstrategie vor, die Innovatorenquote (Anteil an Unternehmen, der in den letzten drei Jahren eine Innovation hervorgebracht hat) bis 2025 auf 40 Prozent zu erhöhen (2017: 36 Prozent). Bei der ab 2020 geplanten steuerlichen Forschungsförderung macht sich das BMWi dafür stark, dass bei der Auftragsforschung der Auftraggeber seine entsprechenden Ausgaben geltend machen kann.
Daneben sollen die deutschlandweit 26 Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren peu à peu mit KI-Trainern ausgestattet werden; die in Leipzig neu gegründete Agentur für Sprunginnovationen soll dabei unterstützen, radikal neue Innovationen in den Markt zu bringen, die Transferinitiative hat das Ziel, Ergebnisse der Forschung in zukunftsfähige Lösungen umzusetzen und dem-nächst startet ein neues Programm zur Förderung nichttechnischer Innovationen (Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen).
DIHK-Präsident Eric Schweitzer kommentiert die Mittelstandsstrategie wie folgt:
„Die Mittelstandsstrategie des Bundeswirtschaftsministers geht in die richtige Richtung. Wir hoffen, dass nun Taten folgen. Dafür müssen auch die anderen Ressorts die formulierten Ziele in praktischer Politik berücksichtigen. Schließlich ist der Bundeswirtschaftsminister selbst nur für rund ein Drittel der Maßnahmen federführend verantwortlich. In seinen Dreiklang „Wertschätzung, Stärkung, Entlastung“ muss auch der Rest der Bundesregierung einstimmen, damit die Melodie bei den vielen mittelständischen Unterneh-men im Land harmonisch ankommt.
Das neue Bürokratieentlastungsgesetz ist dafür ein erster Einstieg. Hoffnungsvoll stimmt, dass der Minister auch eine Reihe sehr konkreter Vorschläge benennt, die schnell wirksame Entlastung bringen könnten. Dazu gehören die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen im Steuer- und Handelsrecht von zehn auf fünf Jahre, die steuerliche Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 1.000 Euro (bisher 800 Euro) und realitätsnahe Fristen für die Abschreibung digitaler Investitionsgüter.
Wir wissen auch aus unseren Umfragen, dass die Unternehmen darauf warten, sich nur einmal bei der Verwaltung anmelden zu müssen, statt endlos Formulare auszufüllen. Das von Herrn Altmaier angekündigte Once-Only-Prinzip würde deshalb eine spürbare Entlastung bedeuten. Auch mit seinem Appell, auf neue Vorschriften durch ein flächendeckendes Country-by-Country-Reporting zu verzichten, liegt der Wirtschaftsminister richtig.

Es darf nicht dazu kommen, dass international engagierte Familienunternehmen hochsensible Steuerdaten nicht nur den Finanzämtern zur Verfügung stellen müssen, sondern diese öffentlich zugänglich machen sollen. Das hätte gerade für die vielen Hidden Champions in Deutschland erhebliche negative Folgen im internationalen Wettbewerb.
Die Unternehmen erwarten jetzt eine rasche Umsetzung von Maßnahmen für den Mittelstand. Denn das Konjunkturklima wird immer rauer, die Betriebe müssen gegensteuern. Notwendig sind weniger Bürokratie, weniger Steuern, mehr Digitalisierung, mehr Freiraum für Innovationen und unternehmerischen Pioniergeist. Die gesamte Bundesregierung muss für den Mittelstand an einem Strang ziehen. Alles andere schafft Verunsicherung. Daher ist es wichtig, die derzeit diskutierten Maßnahmen zum Klimaschutz, Entlastung bei den Stromkosten, zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und zur Entlastung des Mittelstands in der Bundesregierung aufeinander abzustimmen. Leider sehen die Unternehmen auf vielen Feldern derzeit eher mehr Lasten auf sie zukommen. Allein die Grundsteuer wird infolge notwendiger Grundstücks- und Gebäudebewertungen zu erheblichen zusätzlichen bürokratischen Belastungen bei vielen Unternehmen führen.“
Quelle: DIHK

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