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Luft- und Raumfahrt, Biomedizintechnik, Automobilbau und Energietechnik: Aktuelle Forschungsergebnisse zum 3D-Druck überzeugen durch große Anwendungsvielfalt

Zahlreiche Mitgliedsinstitute des ›Fraunhofer Kompetenzfelds Additive Fertigung‹ präsentieren ihre neuesten Forschungsergebnisse vom 16. bis 19. November auf der Messe ›formnext‹ in Frankfurt am Main.Sie überzeugen mit großer Anwendungsvielfalt in der Luft- und Raumfahrt, der Biomedizintechnik, im Automobilbau und der Energietechnik. Eine Reihe von Exponaten sind mit unterschiedlichen additiven Verfahren aus Kupfer gefertigt und werden u. a. als thermische Funktionskomponenten eingesetzt. Das Thermo¬management technischer Systeme lässt sich somit deutlich effizienter gestalten – bei gleichzeitig verringertem Bauraumbedarf. Ein weiterer Schwerpunkt der Präsentation sind filigrane Strukturen und programmierbare Materialien mit außergewöhnlichen Eigenschaften: So kann beispielsweise das Verformungsverhalten von Bauteilen anforderungsgerecht gestaltet und variiert werden. Das funktioniert während der elastischen Verformung mit einer veränderlichen Steifigkeit oder durch Querausdehnungseffekte auxetischer Materialien. Weitere Exponate veranschaulichen den industriellen 3D-Druck mit Keramik und Hartmetallen. Die Exponate sind in Halle 12.0, Stand D41 zu finden.
Weiterlesen: https://www.iwu.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/presseinformationen/PM-2021-formnext2021.html

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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