Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Herzklappenprothesen aus der Webmaschine

Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems gehören hierzulande zu den häufigsten Todesursachen. Um dagegen vorzugehen benötigt man u. a. künstliche Blutgefäße zur Behandlung von Aneurysmen oder biologische Herzklappen vom Schwein oder Rind, die normalerweise aufwändig in Handarbeit gefertigt und angepasst werden. Einem Team der Technischen Universität Dresden ist es jetzt im Rahmen eines Projekts der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) gelungen, passgenaue Implantate für Patienten mit Hilfe von Webmaschinen herstellen zu lassen.

Noch werden biologische Herzklappen vom Schwein oder Rind in Handarbeit mit rund 1.200 Stichen auf eine Trägerstruktur aufgenäht, wobei jeder einzelne Stich häufig minutenlang unter der Lupe oder sogar unter dem Mikroskop vorgeplant werden muss. Das ist kosten- und zeitintensiv. Die beiden Diplomingenieure Dr. Ronny Brünler und Philipp Schegner haben eine volldigitale und automatisierte Prozesskette entwickelt, die nur einen Bruchteil der bisherigen Herstellungskosten verursacht. Dafür werden Computertomographie-Daten eines Patienten in ein 3D-Modell übertragen, das in mehreren Schritten so weiterentwickelt wird, dass es als maschinenlesbarer Code von einer konventionellen Webmaschine verarbeitet werden kann. Dies ermöglich eine flexible, aber auch individuelle Fertigung von bspw. webtechnisch gefertigten Herzklappenprothesen.

Mit ihrem Projekt waren die beiden Ingenieure unter den drei Finalisten für den „Otto von Guericke-Preis“ der AiF. Der Preis wird einmal im Jahr für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der IGF vergeben und ist mit 10.000 Euro dotiert.

Mehr Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier: https://www.aif.de/presse/presse-details/vom-3d-modell-zum-maschinenlesbaren-code-massgeschneiderte-implantate-aus-der-webmaschine.html

Quelle: AiF-Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V.

Weitere Themen

Recht & Steuern

Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

weiterlesen