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Förderprogramm WIR-Wandel durch Innovation in der Region: 20 ostdeutsche Projekte ausgewählt; ab Sommer 2019 Ausweitung BRD

Seit 2017 fördert das Bundesministerium für Bildung und Wirtschaft mit dem WIR-Programm die Entwicklung sogenannter strukturschwachen Regionen in Ostdeutschland. Seit April 2019 werden 20 ostdeutsche Bündnisse, die den Strukturwandel in ihren Regionen voranbringen, gefördert. In der zweiten Förderrunde sind ab Sommer 2019 auch strukturschwache Regionen aus Westdeutschland antragsberechtigt.Im März 2019 hat eine Jury 20 ostdeutsche Bündnisse mit innovativen Ansätzen für den Strukturwandel in ihrer Region ausgewählt, darunter auch das beim Innovationsberatertreffen in Chemnitz vorgestellte Projekt „Blockchain Schaufenster Mittweida“. Mit Blick auf den Erfolg des Programms und seine Relevanz für den Strukturwandel hat das BMBF die Förderung von 150 auf 200 Millionen Euro aufgestockt. In der zweiten Runde ab Sommer 2019 wird das Fördergebiet auch auf sogenannte strukturschwache Regionen in Westdeutschland ausgeweitet. Die einzigen Bundesländer, die nach den angelegten Kriterien keine strukturschwachen Regionen haben, sind Baden Württemberg und Hamburg. Ob auch Ihre Region antragsberechtigt ist, können Sie hier nachgucken.

Förderziel:
Das BMBF fördert mit dem Programm „WIR!“ bundesweit regionale Bündnisse, die Innovationskonzepte zur Stärkung eines für den Strukturwandel in der Region bedeutsamen Themen- bzw. Innovationsfeldes entwickeln und umsetzen. Ziel der Förderung ist es, die (Weiter-)Entwicklung sich langfristig selbsttragender Strukturen in Regionen, die vor besonderen Herausforderungen beim Strukturwandel stehen, anzustoßen. Die Förderung ist themenoffen angelegt und zielt darauf ab, langfristig regionale Wertschöpfungs- und Beschäftigungspotenziale zu sichern und auszubauen.

Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Die Zuwendungsempfänger müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Im Interesse der Formierung möglichst breit aufgestellter Bündnisse sind insbesondere Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Großunternehmen als alleinige Einreicher von „WIR!-Skizzen“ sowie als alleinige Antragsteller in der Konzeptphase ausgeschlossen.

Antragsverfahren:
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase erarbeitet das Bündnis unter Einbezug relevanter Akteure ein strategisch orientiertes Innovationskonzept („Konzeptphase“). Im Anschluss werden regionale Bündnisse mit besonders aussichtsreichen Innovationskonzepten ausgewählt. Diese erhalten in einer zweiten Phase („Um­setzungsphase“) eine Förderung für die Umsetzung ausgewählter Vorhaben, die sich aus dem Innovationskonzept ableiten, sowie für die weitere kontinuierliche Strategiearbeit.

Sobald die Ausschreibung für die zweite Förderrunde des WIR-Programms veröffentlicht wird, werden Sie hier darüber informiert.
https://www.bmbf.de/de/bmbf-staerkt-innovationsinitiativen-in-ostdeutschland-8173.html
Quelle: DIHK

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