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Fördermillionen fürs Elektroauto

Die Forschungsförderung für Elektromobilität des Bundes wird verlängert: Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium haben die novellierte gemeinsame Förderrichtlinie veröffentlicht. In den nächsten vier Jahren stellen beide Ressorts insgesamt rund 400 Millionen Euro im Rahmen verschiedener Ausschreibungen zur Verfügung.

Für neue Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze in Deutschland sei es zentral, dass die Wende hin zur Elektromobilität gelingt, erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Forschung und Innovation seien hierfür die entscheidenden Hebel. Es gehe darum, innovative und umweltschonende Produkte und Verfahren in der Mobilität zu entwickeln, die im Markt Erfolg haben.
Weiterlesen: https://www.zfk.de/mobilitaet/e-mobilitaet/foerdermillionen-fuers-elektroauto?utm_source=briefing&utm_medium=email&utm_campaign=2021-03-29&utm_content=meld_mobil_more

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Online-Veranstaltung „Die e-Rechnung kommt“

Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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