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Ein Zentrum für Informationsdienste zu Big Data: Technische Fakultät gründet Institut für Bioinformatik-Infrastruktur

Wenn es um die Forschung mit großen Datenmengen geht, sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Spezialwissen, leistungsstarke Rechner und ausgeklügelte Software angewiesen, um mit diesen Big Data zurechtkommen und sie zu analysieren. Das neue Bielefelder Institut für Bioinformatik-Infrastruktur (BIBI) unterstützt künftig Forschende in den Lebenswissenschaften mit Expertise und IT-Lösungen für Big Data. Um seine Informationsdienste anzubieten, erforscht und entwickelt das BIBI in Zukunft neue Methoden und Technologien für die computergestützte Analyse lebenswissenschaftlicher Daten. Mit seiner ersten Mitgliederversammlung feiert das neue Institut der Technischen Fakultät der Universität Bielefeld am Mittwoch, 31. Juli, seine Gründung.„Die Datenmengen, mit denen wir in den Lebenswissenschaften arbeiten, wachsen kontinuierlich an. Das macht die Analyse und die Speicherung zu einer großen Herausforderung“, sagt Professor Dr. Jens Stoye von der Forschungsgruppe Genominformatik der Technischen Fakultät. Er ist kommissarischer Leiter des neuen Instituts.
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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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