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DiSerHub: Vom Fahrzeughersteller zum Mobilitätsanbieter

Um die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie geht es in dem im September 2022 gestarteten Forschungsprojekt „DiSerHub“. Mit einem nachhaltigen Transformationskonzept sowie gezieltem Wissenstransfer innerhalb eines digitalen Hubs wollen fünf Projektpartner dieses Ziel erreichen und haben sich dazu in einem bundesweit aktiven Transformationshub zusammengeschlossen. Das FIR an der RWTH Aachen als Konsortialführer, die Universität Paderborn mit dem Heinz Nixdorf Institut und dem SICP – Software Innovation Campus Paderborn, das An-Institut für Transfer und Weiterbildung GmbH (TUCed), das Institut für Automobilwirtschaft (IfA) sowie die Fraunhofer-Allianz autoMOBILproduktion. Gemeinsam wollen sie die nachhaltigere Nutzung von Automobilen mithilfe digitaler Services und Geschäftsmodelle fördern. Der Transformationshub dient als Plattform für den Austausch aller in den Wertschöpfungsprozess der Nutzungsphase involvierten Akteur*innen. Mit Wissenstransfer und Vernetzung soll er dazu beitragen, die beteiligten Unternehmen beim notwendigen Wandel vom Fahrzeughersteller zum Mobilitätsanbieter zu unterstützen. „DiSerHub“ wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für den Zeitraum von drei Jahren mit insgesamt ca. 3,7 Mio. Euro gefördert.
Weiterlesen: https://www.uni-paderborn.de/nachricht/100353

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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