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Forschung und Entwicklung

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu

Damit gibt es auch bald positive Änderungen beim Forschungszulagengesetz

  • Aktuell können Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Höhe von 40 EUR je nachgewiesene Arbeitsstunde bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche als förderfähiger Aufwand berücksichtigt werden. Nun wird der Wert der geleisteten Arbeitsstunde für die Eigenleistungen auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben.

 

  • Die Förderung nach dem Forschungszulagengesetz erfolgt bisher nur in Bezug auf die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslöhne von im Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beschäftigten Arbeitnehmern, die Eigenleistung eines Einzelunternehmers in sowie anteilig in Bezug auf das Entgelt für Auftragsforschung.
    Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, wird die Forschungszulage auch auf F&E-relevante Investitionen ausgeweitet.
    Voraussetzung ist, dass die Wirtschaftsgüter tatsächlich ausschließlich im geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eigenbetrieblich genutzt werden und für die Durchführung des Projekts nötig sind. Die verwendeten Wirtschaftsgüter brauchen nicht für das Entwicklungsvorhaben neu angeschafft werden. Die Bescheinigungsstelle (BSFZ) übernimmt zukünftig die Beurteilung, ob das jeweilige Wirtschaftsgut, für das die Forschungszulage beansprucht werden soll, für die Durchführung des Projekts erforderlich ist.

 

  • Außerdem können für in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben 70 % (bisher 60 %) der Kosten, die der Auftraggeber für den Auftrag aufwendet, als förderfähige Aufwendungen berücksichtigt werden.

 

  • Die Bemessungsgrundlage steigt von € 4 Mio. auf € 10 Mio Euro.

 

  • Die Forschungszulage beträgt für alle Anspruchsberechtigten 25 % der Bemessungsgrundlage. Kleine und mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Definition können zusätzlich eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte beantragen (35%).

 

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