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BSI „ExPress Informationssicherheits Check“ (EPIC)

Der ExPress Informationssicherheits Check (EPIC) ist ein Web-basierter Express-Check zur Beurteilung des Status der Informationssicherheit in einer Institution. Mithilfe dieses Online-Checks können Behörden und Unternehmen alle relevanten Aspekte der Informationssicherheit, die erfahrungsbasiert häufig problembehaftet sind, schnell (circa 10 bis 15 Minuten) und unkompliziert überprüfen. Im Anschluss erhält man dann eine Auswertung, die Hinweise auf Optimierungsbedarf in einzelnen Themenfeldern gibt.
Der Check basiert auf umfangreichen Erfahrungswerten der IS-Revision des BSI und gliedert sich in 32 Fragen, die in sechs Themenfeldern (Sicherheitsmanagement, Organisation und Personal, Infrastruktur, IT-Systeme, Netzwerke und Anwendungen) gruppiert sind.
Durch die Beantwortung der Fragen soll eine Sensibilisierung für das Thema Informationssicherheit erfolgen und potentielle Mängel aufzeigt werden.
Direkt zum Check: https://www.bsi.bund.de/SiteGlobals/Forms/Umfragen/EPIC/Kat_01_F_01/quiz_k1_frage1_node.html;jsessionid=0E73D633FA5ABB0DBA73E41760A68E4A.internet082

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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