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BMWi legt Konzept für ein Reallabor-Gesetz vor

Das BMWi hat die Arbeiten dieser Legislaturperiode gebündelt und ein Konzept für ein Reallabore-Gesetz vorgelegt, das übergreifend einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur Erprobung von Innovationen ermöglichen soll. Damit kommt das BMWi auch dem Appell der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder an die Bundesregierung vom Juni 2021 nach.

Reallabore und Experimentierklauseln können schon heute Spitzentechnologien im realen Umfeld erlebbar machen, die allgemein noch nicht zugelassen sind. Auf diese Weise kann auch der Gesetzgeber schon im frühen Stadium über die Wirkungen der Innovationen lernen, um deren spätere Regulierung innovationsfreundlich, evidenzbasiert und verantwortungsvoll zu gestalten.

Wichtige Schritte wurden bereits zwar unternommen, um solche Erprobungsmöglichkeiten zu schaffen und zu verbessern, allerdings gibt es in vielen Innovationsbereichen keine rechtlichen Möglichkeiten für Reallabore. Und dort, wo es sie gibt, fehlen einheitliche Standards. Gerade für Mittelständler und Start-ups, aber auch für die Genehmigungsbehörden, sind die Rechtslage und die Genehmigungspraktiken teils unübersichtlich oder schwer nachvollziehbar.

Vor diesem Hintergrund schlägt das BMWi für die nächste Legislaturperiode ein Konzept für ein Bundesexperimentiergesetz vor, das übergreifend einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur Erprobung von Innovationen ermöglicht:

  • Das Gesetz soll übergreifende Standards für Reallabore und Experimentierklauseln gesetzlich verankern. Diese Standards sollen Unternehmen, Forschungsinstituten und Kommunen attraktive Bedingungen bieten und gleichzeitig regulatorisches Lernen fördern.
  • Zur praktischen Umsetzung dieser Standards soll das Gesetz neue Reallabore in wichtigen digitalen Innovationsbereichen ermöglichen.
  • Zudem gilt es auch für die bereits bestehenden Experimentierklauseln zu prüfen, inwieweit diese auf Grundlage der Standards und zwischenzeitlich gewonnener Erkenntnisse überarbeitet und verbessert werden sollten.
  • Ergänzt werden soll das Reallabore-Gesetz durch einen One-Stop-Shop für Reallabore als zentralen Ansprechpartner, der besonders Mittelständler und Start-ups informiert und auf dem Weg zur Umsetzung begleitet. Expertinnen und Experten beraten in Bezug auf Genehmigungen, stellen Verbindungen her und fördern den Austausch der Akteure untereinander.
  • Zudem soll es einen verbindlichen Experimentierklausel-Check in der Gesetzgebung geben, der die kontinuierliche Identifikation und Umsetzung neuer Anwendungsfelder für Experimentierklauseln und Reallabore ermöglicht.

Das Konzept steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/konzept-fur-ein-reallabore-gesetz.html

Quelle: BMWi

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