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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert im Rahmen der Förderrichtlinie "Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 2. Mai 2023 klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben.

Bargeldversorgung im Krisenfall resilienter machen: Forschungsprojekt legt ganzheitliches Sicherheitskonzept vor

Im Forschungsprojekt »Resilienz der Bargeldversorgung – Sicherheitskonzepte für Not- und Krisenfälle (BASIC)« hat ein Verbund aus Wissenschaft und den wichtigsten Akteuren im Bargeldkreislauf bzw. der Bargeldlogistik, koordiniert durch das Brandenburgische Institut für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS), den Bargeldkreislauf auf seine Resilienz hin untersucht und über die Zeit Empfehlungen herausgearbeitet, wie dieser widerstandsfähiger gestaltet werden kann. Forschende der Arbeitsgruppe für Supply Chain Services des Fraunhofer-Instituts für Integrierte Schaltungen IIS haben einen Optimierungsalgorithmus zur Bestimmung zentraler Bargeldbezugspunkte in Deutschland beigetragen. Nach drei Jahren Forschung veröffentlicht das vom BMBF geförderte Projekt die Ergebnisse nun in Form eines Sicherheitskonzepts.
Weiterlesen: https://www.iis.fraunhofer.de/de/pr/2023/pressemitteilung–bargeldversorgung-im-krisenfall-resilienter-ma.html

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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