Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nachdem Sie Ihr Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet haben, werden automatisch einige Stellen über Ihre Gründung informiert. In aller Regel setzen sich diese Institutionen nach einiger Zeit automatisch mit Ihnen in Verbindung. Sie können die Prozesse aber beschleunigen, indem Sie Ihrerseits Kontakt aufnehmen, um auftretende Fragen möglichst frühzeitig klären zu können.

– Das Finanzamt: sendet Ihnen zwecks Erhebung Ihrer Unternehmensdaten und Zuteilung einer Steuernummer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu (können Sie auch abholen).

– Die Berufsgenossenschaft (Unfallversicherungen): Ist für die gesetzliche Unfallversicherung für Sie und Ihre Angestellten zuständig.
Information: https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsgenossenschaft

– Das Statistische Landesamt: erfasst die gewerbliche Tätigkeit zu rein statistischen Zwecken. Daraus resultiert kein weiterer Kontakt.

– Die Industrie- und Handelskammer und/oder die Handwerkskammer: Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler gehören einer IHK an.

– Das Handelsregistergericht: falls Sie ein kaufmännisch zu führendes Unternehmen haben und in das Handelsregister eingetragen werden.

Autor: Ulrich Grubert

Rubriklistenbild: maxsim/stock.adobe.com

 

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