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Was machen eigentlich Wirtschaftsjunioren?

Die Wirtschaftsjunioren (WJ) sind engagierte Unternehmer und Führungskräfte bis zu einem Alter von 40 Jahren. Sie treten für eine soziale Marktwirtschaft ein, in der die individuellen Fähigkeiten, die Verantwortung für das Gemeinwohl, der materielle Wohlstand und der demokratische Rechtsstaat für alle gewährleistet werden. Im Bezirk der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld gibt es zwei Juniorenkreise:

Wirtschaftsjunioren Ostwestfalen e. V. (Stadt Bielefeld, Kreise Gütersloh, Herford, Minden-Lübbecke)

Wirtschaftsjunioren Paderborn + Höxter (Kreis Höxter, Kreis Paderborn)

Die Wirtschaftsjunioren Ostwestfalen und Paderborn + Höxter gehören dem Bundesverband der Wirtschaftsjunioren Deutschland (WJD) an. In elf Landesverbänden und 215 Mitgliedskreisen haben sich bis zu 10.000 Junioren zusammengeschlossen. Darüber hinaus sind sie in das weltweite Netzwerk der „Junior Chamber International“ (JCI) mit mehr als 300.000 Wirtschaftsjunioren eingebunden.

Die Wirtschaftsjunioren vertreten ehrenamtlich und überparteilich die Interessen der jungen Wirtschaft, insbesondere junger UnternehmerInnen und Führungskräfte von hoher persönlicher Integrität, mit unternehmerischem Denken und dem Bekenntnis zur Selbstständigkeit sowie der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung.

Das Ziel der WJ ist es:

  • die soziale Marktwirtschaft zu stärken und die nationale und internationale Zusammenarbeit auszubauen,
  • die Führungsqualitäten unserer Mitglieder weiterzuentwickeln und unternehmerische Tätigkeit durch die Bildung von Netzwerken zu fördern sowie
  • zu einem positiven Wandel durch Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung und einer Stärkung des Unternehmerbildes beizutragen.

Mit dem wirtschaftspolitischen und gesellschaftlichen Engagement übernehmen die WJ Verantwortung für die Zukunft und geben der jungen Wirtschaft eine Stimme. Zudem wird der Austausch auf Augenhöhe und die Entwicklung junger UnternehmerInnen und Führungskräften gefördert. Bei Interesse gerne bei den Geschäftsstellen der WJO und WJ PB+HX melden.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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