Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis der Kaufleute und gibt Auskunft über rechtserhebliche Tatsachen, die für Geschäftspartner der Kaufleute relevant sind. Es dient somit der Sicherheit des Geschäftsverkehrs. Jede Kauffrau und jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung beim örtlich zuständigen Handelsregister anzumelden.

Jede Person kann die Handelsregistereintragungen und die zum Handelsregister eingereichten Dokumente über das Internet einsehen (kostenpflichtig). Die Einsichtnahme kann von einem privaten Computer, oder über die an allen Registergerichten bereitgestellten Computern erfolgen. Dort ist die Einsicht in das elektronische Handelsregister sogar kostenfrei. Ansonsten fallen Kosten in Höhe von 4,50 Euro an.

Im Handelsregister werden folgende Daten gespeichert: Sitz und Rechtsform, Inhaber bzw. Gesellschafter, bei der KG die Höhe der Kommanditeinlage, die Bestellung und Abbestellung von Prokuristen, ein möglicher Haftungsausschluss bei Geschäftsübernahme, die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens sowie die Auflösung einer Gesellschaft und das Erlöschen einer Firma.

Ferner wird für größere Gründungen wie z.B. die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) folgendes eingetragen: Der Unternehmenssitz, die Rechtsform und Gegenstand des Unternehmens. Bei der AG werden auch die Höhe des Grundkapitals und die Mitglieder des Vorstands eingetragen, bei der GmbH die Höhe des Stammkapitals und die Geschäftsführer.

Sie möchten eine Firma anmelden, sind aber unsicher, wie Sie den Unternehmensgegenstand benennen sollen? Sie hätten gerne gewusst, welche Kosten anfallen oder benötigen eine Stellungnahme zur Zulässigkeit des Namens?

Die IHK Ostwestfalen beantwortet Ihre Fragen rund um den Handelsregistereintrag und gibt hilfreiche Ratschläge. Mit Ihrem IHK-Experten können Sie die erforderlichen Schritte zur Anmeldung eines Unternehmens ebenso klären wie die korrekte Firmenbezeichnung oder die Höhe möglicherweise entstehender Gebühren.

Autor: Ulrich Grubert
Bildquelle: Rene Wechsler/ Adobe Stock

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