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Zu sehen ist eine Geschäftsfrau. Der Pfeil nach oben symbolisiert, dass sie in ihrer Karriere oben angekommen ist.

Unternehmerinnen fördern: BMWK-Initiative sucht Role-Models

Sie sind Unternehmerin und möchten Ihre Erfahrungen teilen? Dann werden Sie Teil der BMWK-Initiative „FRAUEN unternehmen“. Rund 230 Vorbild-Unternehmerinnen sind bereits Teil des deutschlandweiten Netzwerks. Die Unternehmen und Branchen sind so vielfältig wie die Frauen selbst. Ziel ist es, Frauen und Mädchen zur beruflichen Selbstständigkeit zu ermutigen und Mädchen für das Berufsbild „Unternehmerin“ zu begeistern.

Teilen Sie Ihre Erfahrungen und berichten Sie beispielsweise in Unterrichtsbesuchen oder Seminaren, bei Vorträgen oder allgemeinen Informationsveranstaltungen über Chancen und Anforderungen der beruflichen Selbständigkeit.

  • Begeistern Sie Schülerinnen und weibliche Auszubildenden für das „Berufsbild“ Unternehmerin.
  • Motivieren Sie Studentinnen und Hochschulabsolventinnen, ihre Ideen im Rahmen eines Start-ups oder einer freiberuflichen Selbständigkeit zu realisieren.
  • Zeigen Sie gründungsinteressierten Frauen, beruflichen Wiedereinsteigerinnen und auch Arbeitssuchenden, dass es sich lohnt, eine Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge in Betracht zu ziehen.

Das wird von Ihnen erwartet:

  • Sie haben Ihr Unternehmen selbst aufgebaut oder übernommen und führen es selbständig.
  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland und besteht seit mindestens drei Jahren.
    Sie übernehmen im Rahmen der Initiative ehrenamtlich zwei bis vier Termine pro Jahr. Dabei werden Sie eigeninitiativ tätig und nehmen bspw. selbst aktiv Kontakt zu in Frage kommenden VeranstalterInnen auf oder laden die Zielgruppe der Initiative in Ihr Unternehmen ein.

Die Geschäftsstelle „FRAUEN unternehmen“ unterstützt alle Vorbild-Unternehmerinnen dabei,

  • regionale Akteure anzusprechen
  • Veranstaltungen zu planen und durchzuführen
  • sich im Rahmen des bundesweiten Netzwerks auszutauschen und untereinander zu vernetzen

Weitere Infos und die Möglichkeit zur Bewerbungen finden Sie hier.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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