Seit 2020 können Unternehmen von einer Steuerförderung für Forschung und Entwicklung profitieren. Das Besondere: Selbst für bereits abgeschlossene und laufende Projekte kann die Förderung noch beantragt werden.
Forschungszulage für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) vom 14. Dezember 2019 wurde eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Durch die steuerliche Forschungszulage können Forschungs- und Entwicklungsausgaben gefördert werden, die seit dem 1.1.2020 getätigt werden.
Zulage soll Investitionsstandort Deutschland stärken
Die steuerliche Förderung tritt dabei neben die gut ausgebaute Projektförderlandschaft und soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen. Die Förderung bezieht sich auf Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung und bemisst sich an den Lohnaufwendungen für forschendes Personal sowie an den Auftragskosten bei in Auftrag gegebenen Vorhaben.
Eine jährliche Fördersumme ist bis zu einer Höhe von einer Million Euro möglich.
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>>Über das Web-Portal des Bundesfinanzministeriums können Sie einen Antrag stellen