Städte und Gemeinden im Kreis Paderborn sowie die Paderborner Stadtteile Kernstadt und Schloß Neuhaus werden in der neuen GRW-Gebietskulisse als Fördergebiete ausgewiesen. Dadurch können dort ansässige gewerbliche Unternehmen einschließlich des Tourismusgewerbes Investitionskostenzuschüsse erhalten – unter anderem im regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm, kurz RWP. So können beispielweise kleine Unternehmen, die in die Erweiterung ihrer Betriebsstätte investieren, Zuschüsse von bis zu 50% bekommen. Des Weiteren sind auch die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, der erstmalige Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung sowie die Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte als förderfähige Vorhaben einzustufen. Bei entsprechenden Vorhaben dürfen die Ausgaben 150.000 EUR nicht unterschreiten. Der Zuschuss ist an einen Arbeitsplatzeffekt im Unternehmen gekoppelt. In Ostwestfalen sind auch die Kreise Herford und Höxter sowie diverse Bielefelder Stadtbezirke weiterhin Fördergebiete. Die neue Einteilung gilt bis zum 31.12.2027. Erste Informationen zu den Rahmenbedingungen der RWP-Förderung auf der Internetseite der NRW.Bank unter: https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15354/regionales-wirtschaftsfoerderungsprogramm-rwp—gewerblich.html oder im Rahmen der IHK-Online-Informationsveranstaltung am 10.02.2022: https://www.ostwestfalen.ihk.de/veranstaltungen/detailansicht/Event/zuschuesse-fuer-unternehmen-aus-dem-regionalen-wirtschaftsfoerderungsprogramm-nrw/
Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.