Gründerpreis NRW 2020 startet wieder

Neben unternehmerischen Erfolg haben Sie mit Ihrer Gründung eine besonders kreative Geschäftsidee oder eine überzeugende Unternehmensphilosophie in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ökologische Verantwortung oder soziales Engagement umgesetzt? Das Wirtschaftsministerium NRW und die NRW.BANK zeichnen seit 2012 innovative Unternehmensgründungen aus – verbunden mit einem Preisgeld von insgesamt 60.000 Euro und der entsprechenden medialen Aufmerksamkeit. Gerade in Zeiten von Corona eine tolle Anerkennung und Unterstützung. Bewerben Sie sich jetzt. 

Mitmachen können alle Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere, eigenständige

Unternehmen und Freiberufler aus Industrie, Handwerk und Dienstleistung, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft im Sinne der diesbezüglichen Größendefinition der Kommission der Europäischen Union. Auch Unternehmensnachfolgen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern – sowohl als Vollerwerbs- als auch als Nebenerwerbsgründungen – sind ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen. Auch Unternehmen, die sich bereits in der Vergangenheit beworben haben und nicht unter den drei Preisträgern waren, können teilnehmen.

Ausgezeichnet werden Unternehmen, die sich nach einer erfolgreichen Startphase am Markt etabliert haben. Daher ist es Bedingung, dass die Gründung Ihres Unternehmens zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2018 erfolgt ist. Der Hauptsitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die kompletten Teilnahmebedingungen und weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

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