Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

GfK-Innovationspreis – Bewerbungen bis Ende Mai möglich

Innovationpsreis: Die GfK Gesellschaft für Kreditversicherungsservice sucht einzigartige Start-ups und Talente, die den ökologischen Wandel nachhaltig und innovativ vorantreiben. Durch Kompetenz, finanzielle Stärke und Herz für die Umwelt können Ideen marktfähig machen. Der überzeugendste Teilnehmer:in wird mit 15.000 Euro belohnt und mit bis zu 75.000 Euro unterstützt. Um diese Innovation marktfähig zu machen, wird ein Gründer-Betreuungsprogramm obendrauf gesetzt.

Kriterien für die Teilnahme am GfK-Innovationspreis

– Ihre Idee muss sich nachhaltig positiv auf die Umwelt auswirken
– Je kreativer Ihr Konzept, desto besser
– Ihre Idee sollte innovativ sein
– Ihr Plan sollte zukunftsorientiert sein
– Einzigartigkeit sollte Ihre Geschäftsidee auszeichnen
– Umweltschonende Maßnahmen erklären sich von selbst

Bewerbungsunterlagen für den GfK-Innovationspreis

– Firmenprofil / Firmenphilosophie
– Handelsregisterauszug
– Was macht Ihr Unternehmen besonders?

Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2023

>>Hier bewerben

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen