Grüne Start-ups, die innovative und anwendungsorientierte Vorhaben umsetzen wollen, können unter Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Förderung für grüne Start-Ups – jetzt bewerben

Der Aufruf „Grüne Gründungen.NRW“ soll dazu beitragen, die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen in Nordrhein-Westfalen zu heben und die Attraktivität des Standortes NRW für Grüne Gründungen weiter zu stärken. Mit dem Förderaufruf wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft.

Förderung für grüne Start-Ups

Mitantragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, ihren Prototypen zu entwickeln, Kapital und/oder Geschäftspartnerinnen und -partnern zu akquirieren und sich am Markt zu etablieren.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Start-up der Umweltwirtschaft auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Entwicklung und Erprobung von Prototypen.

Sie erhalten die Förderung für Projekte mit hohem Innovations- und Anwendungspotenzial, die einen Beitrag zur Transformation in Richtung einer Green Economy leisten, in folgenden 8 Teilmärkten der Umweltwirtschaft:

  • umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung,
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung,
  • Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft,
  • umweltfreundliche Mobilität,
  • Wasserwirtschaft,
  • Minderungs- und Schutztechnologien,
  • nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft sowie
  • umweltfreundliche Landwirtschaft.

Schwerpunkt der Förderung sind innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kleinstunternehmen und Mitantragstellende 90 Prozent und für Kleinunternehmen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 800.000 bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten.

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