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Corona-Hilfe: Beteiligungsfinanzierung für Start-ups und kleine Unternehmen

Start-ups oder kleine Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise Kapitalbedarf haben, können jetzt eine Beteiligungsfinanzierung zur Unterstützung erhalten, bereitgestellt aus Mitteln des Bundes. Aus dem 2 Milliarden Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups kann nun auch die zweite Säule beantragt werden. Die Säule richtet sich an Start-ups und kleine Unternehmen, an denen kein Venture Capital-Fonds beteiligt ist bzw. die über ihren Venture Capital Fonds hinaus weitere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen.

Die Unterstützung erfolgt als individuelle Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierung, die Start-ups bis zum Jahresende beantragen können. Die Finanzierung wird im Rahmen der Regelung zu den EU-Kleinbeihilfen gewährt und durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Der öffentliche Förderanteil je Finanzierung liegt bei maximal 800.000 Euro. Eine Einbindung privater Kapitalgeber wie zum Beispiel Business Angels zur Darstellung der Gesamtfinanzierung ist möglich, jedoch nicht verpflichtend.

Für die Beantragung wenden sich Start-ups an ihr zuständiges Landesförderinstitut oder direkt an eingebundene Intermediäre. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der KfW.

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