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START-UP TRANSFER.NRW

Innovative Start-ups haben eine wichtige Funktion für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Sie schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze, bringen Wissen aus der Forschung in die Praxis mit ein und können so die Wettbewerbsfähigkeit des Bundeslandes stärken.

Der Förderwettbewerb Start-up Transfer.NRW des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 fördert Gründungsinteressierte und –willige aus Wissenschaft und Forschung. Hierfür stellen EU und das Land Nordrhein-Westfalen 40 Millionen Euro zur Verfügung.

Durch das Programm sollen Gründungswillige Absolventinnen und –absolventen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Bildung und Forschung die Möglichkeit erhalten, ihre innovativen Ideen marktfähig zu machen. Der Fokus liegt dabei auf wissensintensiven Gründungen, beispielsweise innovative Dienstleistungen, technologieorientierte Gründungsvorhaben und Gründungsideen, die sich mit Innovationen im sozialen Themenbereich beschäftigen.

Anträge können noch bis zum 31. Januar eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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