Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.
Gründerstipendium.NRW Förderung Start-Ups IHK Ostwestfalen Startercenter NRW

1000 mal 1000: Förderung für innovative Ideen mit dem Gründerstipendium.NRW

Ein beschleunigtes Verfahren, um Nerven- und Hautzellen zu untersuchen oder Tumore im Bindegewebe festzustellen. Eine App, um Menschen in einer neuen Stadt bei einer gemeinsamen Runde Fußball kennen zu lernen. Ein bewegungsorientiertes Lern-Coaching, mit dem neuronale Verbindungen im Gehirn gefördert werden sollen. Dies sind nur drei der vielen Geschäftsideen, mit denen man sich für das neue Gründerstipendium.NRW bewerben kann.

Mit dem Förderprogramm will das NRW-Wirtschaftsministerium Gründerinnen und Gründer beim Start in die Selbstständigkeit unterstützen – und verteilt dafür insgesamt 1000 Stipendien über 1000 Euro monatlich mit einer Laufzeit von je einem Jahr. Die Geschäftsideen müssen dabei nicht zwangsläufig digital gestützt sein. Voraussetzung für eine Förderung ist allerdings „der innovative und zukunftsweisende Charakter einer Idee“, wie das Ministerium betont. Bewerben können sich die Jung-Unternehmerinnen und -Unternehmer über regionale Netzwerkpartner, beispielsweise über das Startercenter NRW bei der IHK Ostwestfalen und der Handwerkskammer OWL oder die Innovationslabore der Universität Bielefeld und der Fachhochschule Bielefeld.

„Man will ein schnelles, unkompliziertes Fördertool für innovative Ideen schaffen, und so verläuft auch der Bewerbungsprozess“, erklärt Ulrich Grubert von der IHK Ostwestfalen. „Einfach die Ideenskizze runterladen, ausfüllen, und per Mail an uns schicken.“ Im Anschluss werde ein Termin vereinbart, bei dem die Bewerber ihre Idee der Jury pitchen müssen. „Die Jury spricht letztlich eine Empfehlung aus, sofern sie festgestellt hat, dass die Idee innovativ ist und ins Konzept des Förderprogramms passt.“

Mit einer Jury-Empfehlung für KLS Diagnostics, Meetlist und Befreites Lernen können bereits drei Ideen aus Ostwestfalen auf eine Förderung hoffen. Wir haben die Projekte kurz vorgestellt.

https://www.instagram.com/p/Bnn27w5AwhS/

Weitere Themen

Recht & Steuern

Neue Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen ab 2025

Ab 01.01.2025 gelten neue Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen in Verfahrensgesetzen und Gerichtsordnungen. Das betrifft u.a. die Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Sie gelten künftig nicht mehr drei, sondern erst vier Tage nach Aufgabe zur Post bzw. nach Absenden der elektronischen Nachricht als bekanntgegeben.

weiterlesen