Information und Erfahrungsaustausch zur Abwärmeplattform (nach EnEfG)

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) fordert Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mind. 2,77 GWh diverse Pflichten zur Steigerung der Energieeffizienz ab. Unter anderem sind regelmäßige Meldepflichten zu erfüllen. Bis Ende 2024 sind wesentliche Abwärmepotentiale im Unternehmen zu identifizieren, bei der Plattform für Abwärme (PfA) zu melden und dann jährlich entsprechende Änderungsmeldungen zu tätigen.

Förderung für gewerbliches Schnellladen

Es gibt eine neue Förderung zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement für Kleine und Mittlere Unternehmen

Unternehmen können seit dem 3. Juni 2024 wieder eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten. Jetzt noch die Gelegenheit nutzen: Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 1. November 2024 möglich. Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss.

Umgang mit Verpackungen in Europa – eine Übersicht der nationalen Umsetzung – aktualisierte Auflage (Stand: 31. Juli 2024)

Auf dem Bild ist eine grüne Weltkugel zu sehen.

Die am 4. Juli 2018 in Kraft getretene novellierte EU-Verpackungsrichtlinie ((EU) 2018/852) war Anlass für zahlreiche Änderungen in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliedstaaten. Allerdings variieren die jeweiligen Regelungen über den Umgang mit Verpackungen von Land zu Land. Unternehmen, die verpackte Waren in diesen Ländern in den Verkehr bringen, müssen deshalb sehr unterschiedliche Anforderungen beachten. Dies beeinträchtigt den grenzüberschreitenden Warenverkehr und führt zu Rechtsunsicherheiten. Diese Broschüre soll deshalb einen Überblick über die jeweiligen Anforderungen an Inverkehrbringer von Verpackungen in den verschiedenen Staaten Europas verschaffen.

Lernende Energieeffizienz-Netzwerke OWL

Die Beherrschung der betrieblichen Energieprozesse – sei es technisch/organisatorisch oder wirtschaftlich/rechtlich – ist aktuell immer noch eine große Herausforderung. Vielleicht sogar eine größere als bisher. Darum wollen wir unsere bewährten Energie Effizienz Netzwerke als Arbeitsinstrument für Energiemanagerinnen und -manager neu starten und weiterführen.

Neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht

Eine saubere Lieferkette setzt eine Zusammenarbeit von allen Beteiligten - von Anfang bis zum Ende der Lieferkette – voraus. Zusammenarbeit heißt aber nicht eine Übertragung der Pflichten an Zulieferer. Wozu dürfen verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auffordern? Wie funktioniert die Zusammenarbeit? Wir beantworten die Fragen im Rahmen dieser Online-Veranstaltung.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. August die Veröffentlichung der neuen Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ bekannt gegeben. Die BIK ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich primär an den Mittelstand. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Aktuelles vom BAFA zur Energieauditpflicht:

Das EDL-G und das EnEfG dienen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU und novelliert 2023/1791/EU) in nationales Recht. Dabei ändert sich mit Inkrafttreten der Novelle des EDL-G der Adressatenkreis der durch das EDL-G verpflichteten Unternehmen. Zukünftig wird der verpflichtete Adressatenkreis durch das EDL-G, wie bereits im EnEfG schon implementiert, unabhängig vom KMU- oder Nicht-KMU-Status durch die Höhe des Gesamtendenergieverbrauchs eines Unternehmens bestimmt.