Neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht

Eine saubere Lieferkette setzt eine Zusammenarbeit von allen Beteiligten - von Anfang bis zum Ende der Lieferkette – voraus. Zusammenarbeit heißt aber nicht eine Übertragung der Pflichten an Zulieferer. Wozu dürfen verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auffordern? Wie funktioniert die Zusammenarbeit? Wir beantworten die Fragen im Rahmen dieser Online-Veranstaltung.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. August die Veröffentlichung der neuen Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ bekannt gegeben. Die BIK ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich primär an den Mittelstand. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Aktuelles vom BAFA zur Energieauditpflicht:

Das EDL-G und das EnEfG dienen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU und novelliert 2023/1791/EU) in nationales Recht. Dabei ändert sich mit Inkrafttreten der Novelle des EDL-G der Adressatenkreis der durch das EDL-G verpflichteten Unternehmen. Zukünftig wird der verpflichtete Adressatenkreis durch das EDL-G, wie bereits im EnEfG schon implementiert, unabhängig vom KMU- oder Nicht-KMU-Status durch die Höhe des Gesamtendenergieverbrauchs eines Unternehmens bestimmt.

Studie zeigt: Stromversorgungssicherheit kann marktwirtschaftlich gewährleistet werden

„Wie kann Versorgungssicherheit im Strommarkt effizient gewährleistet werden?“ Diese Frage hat das Berliner Beratungshaus Connect Energy Economics im Auftrag des Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (BNE) der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der European Energy Exchange (EEX) in der aktuellen Studie „Die Ordnung der Transformation – Versorgungssicherheit im Strommarkt“ untersucht. Zu den Ergebnissen der Studie sagt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer Achim Dercks: „Für die Wirtschaft ist es wichtig, dass die Stromkosten einer sicheren Energieversorgung für Betriebe begrenzt werden. Ziel sollte es daher sein, Investitionsanreize am Markt zu setzen, statt einzelne Technologien dauerhaft staatlich zu fördern. Die Studie zeigt deutlich, dass eine verlässliche Stromversorgung über marktliche Anreize möglich ist.“

Einladung zum CBAM: Erfahrungsaustausch – CBAM-Berichterstellung und Umgang mit CO2-Daten von Lieferanten am 04.09.2024

Auf diesem Bild ist das chemische Formelzeichen für Kohlensfoffdioxid zu sehen

Nach Ablauf der ersten drei Berichtsperioden ist nun keine Verwendung von Standardwerten für die CO2-Emissionen mehr möglich. Eine Einbindung der Lieferanten für die Ermittlung von realen Emissionswerten ist jetzt umso wichtiger.

Einen Einblick in die Praxis und ihr Vorgehen geben Frau Barbara Roßmann, Zollbeauftragte bei der Böllhoff GmbH (Bielefeld) und Herr Helge Wieggrefe, Geschäftsführer des Startups kolum GmbH (Berlin).

Die Veranstaltung findet am 04.09.2024 in der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld statt. 

Für eine Anmeldung nutzen Sie bitte den Link https://veranstaltungen.ostwestfalen.ihk.de/cbamerfahrungen

Anlaufstelle Rohstoffe gestartet

Zentrale Anlaufstelle für Unternehmen mit Rohstoffbedarf und Anbieter von Rohstoffen. Ein Service der DERA, DIHK und GTAI.

Entdecken Sie den Unterstützungsservice der Anlaufstelle Rohstoffe. Es ist die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen mit Rohstoffbedarf und Anbieter von Rohstoffen. Der Fokus liegt nicht nur auf mineralischen Rohstoffen und verarbeiteten Zwischenprodukten, sondern auch auf Kreislaufwirtschaft und Recycling.

Energiewende in NRW: Wirtschaft im Spannungsfeld zwischen Nachhaltigkeit und Wettbewerbsdruck

Die nordrhein-westfälischen Unternehmen treiben die Energiewende trotz der vielfältigen Herausforderungen aktiv mit voran und setzen sich ehrgeizige Ziele zur Klimaneutralität. Laut einer aktuellen Umfrage der IHK-Organisation (DIHK 2024) planen über 83 Prozent der befragten Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, bis spätestens 2045 klimaneutral zu wirtschaften; 21 Prozent planen dieses Ziel bereits 2030 zu erreichen.

Verlautbarung zu CBAM-Berichtspflichten Q III 2024 bis Q IV 2025

Auf dem Bild ist das chemische Formelzeichen für Kohlenstoffdioxid zu erkennen.

Die EU Kommission hat kürzlich deutlich gemacht, dass die Regelungen des Art. 4 CBAM-Durchf VO 2023/1773 für die Berechnung der tatsächlichen Emissionen weiterhin Bestand haben und Anwendung finden.
CBAM-Meldepflichtige sind verpflichtet, für jede Wareneinfuhr ab dem 01.08.2024, die tatsächlichen Emissionen nach den Berechnungsmethoden gemäß Art. 4 I oder II CBAM-Durchf VO 2023/1773 zu ermitteln und zu berichten.