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Frankreich: Erweiterte Herstellerverantwortung für Produkte und Materialien aus dem Bauwesen

Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Frankreich eine Erweiterte Herstellerverantwortung für Produkte und Materialien aus dem Bauwesen. Ausländische Unternehmen sind von den neuen Regelungen insbesondere bei Direktlieferungen an in Frankreich ansässige Handwerker bzw. bei der Durchführung von Bauarbeiten in Frankreich von diesen neuen Regelungen betroffen.

Dänemark: Mitarbeiterentsendung & Marktupdate – Online-Veranstaltung

Grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU nehmen ständig zu. Anlass können z.B. die Beratung des ausländischen Auftraggebers oder die Montage bzw. die Reparatur der verkauften Ware sein. Aber Vorsicht vor Fallstricken – selbst im EU-Binnenmarkt sind zahlreiche Besonderheiten und Regelungen zu beachten, die ein Unternehmer vor der Entsendung seines Mitarbeiters genau zu prüfen hat.

Breakfast-Talk: Großbritannien – Wirtschaftslage, Visapraxis, Recht – Online-Veranstaltung

EU-Bürgerinnen und -Bürger, die nach dem Brexit in Großbritannien leben und arbeiten wollen, müssen ein Visum beantragen. Je nach Tätigkeit, der sie in Großbritannien nachgehen wollen, kommen unterschiedliche Visa in Frage und auch die Entsenderegeln sind umfangreich.