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Der Deutsche Bundestag vergibt Stipendien für ein USA-Austauschjahr an junge Berufstätige und Auszubildende bis zu 24 Jahren. Für junge Berufstätige hält das Stipendium vielfältige Erlebnisse bereit. Stipendiatinnen und Stipendiaten besuchen ein halbes Jahr ein amerikanisches College, bevor es ein weiteres halbes Jahr in einen amerikanischen Betrieb geht, um internationale Arbeitserfahrungen zu sammeln.

1 Jahr USA – Stipendium für junge Berufstätige und Azubis

Der Deutsche Bundestag vergibt Stipendien für ein USA-Austauschjahr an junge Berufstätige und Auszubildende bis zu 24 Jahren. Für junge Berufstätige hält das Stipendium vielfältige Erlebnisse bereit. Stipendiatinnen und Stipendiaten besuchen ein halbes Jahr ein amerikanisches College, bevor es ein weiteres halbes Jahr in einen amerikanischen Betrieb geht, um internationale Arbeitserfahrungen zu sammeln.

Gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und US-Kongresses

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) gibt Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen seit 1983 jedes Jahr die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Zeitgleich sind junge US-Amerikanerinnen und -Amerikaner zu einem Austauschjahr zu Gast in Deutschland. Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Congress. Es steht unter der Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin.

Stipendium: Den American Way of Life entdecken

Für junge Berufstätige hält das Stipendium vielfältige Erlebnisse bereit. Stipendiatinnen und Stipendiaten besuchen ein halbes Jahr ein amerikanisches College, bevor es ein weiteres halbes Jahr in einen amerikanischen Betrieb geht, um internationale Arbeitserfahrungen zu sammeln. Leben werden die Jugendlichen in Gastfamilien, in denen sie den amerikanischen Alltag kennenlernen.

Die Bewerbungsphase für das 41. Parlamentarische Patenschafts-Programm läuft noch bis zum 8. September 2023. Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.bundestag.de/ppp.

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Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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