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Online-Infoveranstaltung informiert über Erasmus +

Beim digitalen Osnabrücker Gespräch zu Perspektiven der Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis informieren die DIHK und die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim über Erasmus+.

Kostenlose Online-Veranstaltung

Am 28. Februar 2024, von 16:00 bis 17:00 findet zum vierten Mal in Folge das Digitale Osnabrücker Gespräch zu Perspektiven der Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis statt, gemeinsam organisiert von der DIHK und der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim.

Aus Anlass des europäischen Jahrs der Kompetenzen wird die europäische Komponente der Bildungspolitik mit folgendem Thema in den Fokus genommen:

ERASMUS+ – Wie können Azubis noch besser vom Erfolgsprojekt der EU profitieren?

Seit 1987 profitierten mehr als 13,7 Millionen Menschen von einer durch ERASMUS+ geförderten Lernmobilität. Allerdings nehmen an ERASMUS+ überdurchschnittlich viele Lernende aus dem Hochschulsektor teil, während nur eine Minderheit aus der beruflichen Aus- und Weiterbildung das Programm nutzt. Gründe für eine schwächere Beteiligung von Teilnehmenden aus der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind beispielsweise administrative Hürden bei der Antragstellung für Unternehmen, sprachliche Barrieren der Lernenden und das Fehlen der Azubis im Betrieb während der Zeit der Lernmobilität. Ein paar Monate vor der EU-Wahl 2024 stellen wir die Frage, ob ERASMUS+ genügend Möglichkeiten für Auszubildende bietet, Auslandserfahrungen zu sammeln.

Was sind die Herausforderungen für Lernmobilität von Azubis?

Wie können Unternehmen unterstützt werden, die ihren Azubis eine Lernmobilität ermöglichen wollen?

Welche konkreten Maßnahmen können die Lernmobilität in der Aus- und Weiterbildung unterstützen?

Das Podium:

  1. Sabine Verheyen, Mitglied des Europäischen Parlaments und Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung
  2. Sonja Helming, HR Manager, KAMPMANN Group GmbH
  3. Tom Sandl, Auszubildender im Ausbildungsberuf „Technischer Systemplaner“, KAMPMANN Group GmbH

Für Fragen und Anmerkungen stehen Ihnen in der DIHK zur Verfügung:

Julia Flasdick (030 20308-2550 | flasdick.julia@dihk.de)

Jan Kuper (030 20308-2599 | kuper.jan@dihk.de)

Kathrin Riedler (+32 2286-1610 | riedler.kathrin@dihk.de)

Bitte melden Sie sich bis einschließlich 21. Februar 2024 über diesen Link an. Die Einwahldaten erhalten Sie mit der Bestätigungsmail.

Weitere Themen

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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