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Der Ausbildungsberuf „Industriekaufmann/-frau“ wird novelliert

Novellierung Industriekaufleute: Das Flaggschiff der industriellen Ausbildung erhält ein Update.

Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufes „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen: Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Einer der eintragungsstärksten kaufmännischen Berufe der Industrie erfährt damit ein ‚Update‘, um die künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und die aktuellen Standards der beruflichen Ausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.

Was ist neu?

Neue Standardberufsbildpositionen

Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:

  • Organisation des Ausbildungsbetriebes Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt

Über diese Positionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen

  • digitale Geschäftsprozesse,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit,
  • projektorientiertes Arbeiten sowie
  • internationale Handlungskompetenz.

Die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet (Dauer: 6 Monate) ist weiterhin vorgesehen.

Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte:

  • Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
  • Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach Absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.

Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betriebliche und schulisch) darauf vorbereitet werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.

Chancen für Ausbildungsbetriebe

Die Marke „Industriekaufmann/-frau“ bleibt erhalten. Auszubildende werden als „Schnittstellenmanager“ für die Leistungserstellung entlang der industriellen Wertschöpfungskette mit offenen Lernzielformulierungen ausgebildet. Die künftige Entwicklung des Berufs und Ausbildungsgestaltung liegt wesentlich in der Hand der Betriebe: Sie können weiterhin eine – auch über die Mindestinhalte hinausgehende – qualitativ hochwertige Ausbildung anbieten und sich damit die Fachkräfte von morgen sichern.

Nachfolgend finden Sie die Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf „Industriekaufmann/-frau“:

Basisinformationen _Industriekaufleute

 

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