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Mehr Geld für die Höhere Berufsbildung

Wer sich zum/zur Industriemeister/in, zum/zur Fachwirt/in, Betriebswirt/in fortbilden will, wird ab August 2020 noch besser unterstützt. Das Aufstiegsfortbildungs-förderungsgesetz (AFBG, auch „Aufstiegs-BAföG“, früher „Meister-BAföG“ genannt) unterstützt die Vorbereitung auf  Fortbildungsabschlüsse. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Neue Anträge im Hinblick auf die neuen Konditionen können bereits vor dem 1.8.2020 für eine Fortbildung gestellt werden, die nach dem 31.7.2020 beginnen.

Die wichtigsten Verbesserungen:

Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent). Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), der Rest als Darlehen gewährt.
Aufstieg Schritt für Schritt: Ein Förderanspruch besteht auf jeder der im BBiG verankerten Fortbildungsstufe sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Beispielsweise vom Industriekaufmann zum Fachberater, vom Fachberater zum Fachwirt und vom Fachwirt zum Geprüften Betriebswirt, wenn also ein Fortbildungsziel auf der nächsten Fortbildungsstufe angestrebt wird (also in der Reihenfolge DQR 5 – DQR 6 – DQR 7, nicht jedoch erst DQR 7 und dann DQR 6). Die Vorbereitung auf ein nächst höheres Ziel kann somit erst dann gefördert werden, wenn vor dem ersten Unterrichtstag die Abschlussprüfung der zuerst geförderten Fortbildungsmaßnahme absolviert wurde.
Eine Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, in einer bestimmten Zeit abgeschlossen sein sowie eine bestimmte Fortbildungsdichte aufweisen. Maßnahmen auf der ersten Fortbildungsstufe werden nur in Teilzeit gefördert, müssen aber nur noch 200 Unterrichtsstunden umfassen.
Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt (bisher zu 45 beziehungsweise 50 Prozent als Darlehen).
Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht. Zudem steigt das Höchstalter für die Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern von zehn auf 14 Jahre.

Das Gesetz gibt es seit 1996. Seit Bestehen des Aufstiegs-BAföG konnten bundesweit bis heute mehr als 2,8 Millionen berufliche Aufstiege ermöglicht werden. Sie wurden mit insgesamt 9,2 Milliarden Euro gefördert.

Quelle: BMBF

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