Auf große Resonanz stießen die jeweils voll ausgebuchten Informationsveranstaltungen zum Neuordnungsverfahren der IT-Berufe, die bisher in Bielefeld und Lübbecke stattgefunden haben. Die neuen Verordnungen wurden am 5. März im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum 1. August dieses Jahres in Kraft. Angesichts des akuten Fachkräftemangels in der IT und der fortschreitenden Digitalisierung in allen Branchen interessierten sich die Unternehmensvertreter besonders für die verschiedenen Fachrichtungen der Fachinformatiker. Schließlich rangiert dieser Beruf mit seinen bekannten Fachrichtungen „Anwendungsentwicklung“ und „Systemintegration“ bei den Neueintragungszahlen in Ostwestfalen inzwischen auf dem 3. Platz, hinter den Industrie- und den Einzelhandelskaufleuten.
Mit der Neuordnung ist es zum nächsten Ausbildungsjahr möglich, diesen Beruf zusätzlich in den Fachrichtungen „Digitale Vernetzung“ sowie „Daten- und Prozessanalyse“ auszubilden. Damit werden nun auch die Bedarfe der Automatisierungstechnik, aktuell unter dem Stichwort Industrie 4.0, sowie die Anforderungen der Digitalisierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen in den Ausbildungsrahmenplan aufgenommen. Als weitere Neuheit wurde der Beruf „Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement“ geschaffen. Diese Ausbildung ist besonders für Unternehmen gedacht, die digitale und datenbasierte Geschäftsmodelle betreiben oder weiterentwickeln. Die klassischen, aber auslaufenden, kaufmännischen Profile der IT-System-Kaufleute und Informatikkaufleute können mit wesentlichen Übereinstimmungen der Lerninhalte nunmehr als „Kaufmann/-frau für IT-System-Management“ ausgebildet werden. Beim IT-System-Elektroniker wurde der Ausbildungsbereich der Elektrotechnik konkretisiert und auf den Anschluss von Geräten und Betriebsmitteln beschränkt. Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt nach wie vor drei Jahre für alle Berufe. Neu ist hingegen die Einführung einer gestreckten Abschlussprüfung. Anstelle der ehemaligen Zwischenprüfung wird zur Hälfte der Ausbildungszeit zukünftig der erste Teil der Abschlussprüfung durchgeführt, welcher bereits eine Anrechnung von 20 % auf die Endnote des abschließenden zweiten Teils erhält. Dabei bleibt die betriebliche Projektarbeit zum Ende der Ausbildung als besonderes Prüfungsmerkmal der IT-Berufe erhalten.
Burkhard Heinisch, IHK
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