Betriebsnummer im Berufsausbildungsvertrag ein Muss

Seit Anfang des Jahres 2021 schreibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor, dass von allen Ausbildungsunternehmen, die ab diesem Jahr Ausbildungsverträge geschlossen haben, als weiteres statistisches Merkmal die Betriebsnummer der Agentur für Arbeit (BANr.) verpflichtend zu erfassen ist. Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle.

Bitte teilen Sie, sofern noch nicht geschehen, Ihrer für Sie zuständigen Sachbearbeitung ihre achtstellige BA-Betriebsnummer per E-Mail zur einmaligen Erfassung mit.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Weitere Themen

Gründung & Start-Ups

Frauen und Gründung: Veranstaltung „Zeig dich!“ ein voller Erfolg

Rund 100 Frauen sind unserer Einladung gefolgt und haben sich beim Event „Frauen und Gründung: Zeig dich!“ intensiv über den Erfolgsfaktor Sichtbarkeit ausgetauscht. „Sich in einem vertrauensvollen Umfeld auszutauschen und vom gegenseitigen Empowerment zu profitieren – genau das ist es, was weibliches Unternehmertum stark macht“, hat IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke schon in der Begrüßungsrede betont.

weiterlesen