Betriebsnummer (BA-Nummer) im Berufsausbildungsvertrag ein Muss – bitte mitteilen

Seit Anfang des Jahres 2021 schreibt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor, dass von allen Ausbildungsunternehmen, die ab diesem Jahr Ausbildungsverträge geschlossen haben, als weiteres statistisches Merkmal die Betriebsnummer der Agentur für Arbeit verpflichtend zu erfassen ist. Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle.

Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service

Bitte teilen Sie, sofern noch nicht geschehen, Ihrer für Sie zuständigen Sachbearbeitung ihre achtstellige BA-Betriebsnummer per E-Mail zur einmaligen Erfassung mit.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

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