Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Bildergalerie zur Bestenehrung 2022

Gratulation an die Ausbildungsbesten: Am 25. Oktober 2022 fand die Bestenehrung der erfolgreichsten Absolventinnen und Absolventen der Abschlussprüfungen Winter 2021/2022 und Sommer 2022 im GOP Varieté Theater in Bad Oeynhausen statt.

Unter den Auszubildenden, die in den Abschlussprüfungen Winter 2021/2022 und Sommer 2022 im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) ihren Abschluss erfolgreich gemeistert haben, starten 484 mit der Note „sehr gut“ ins Berufsleben.

Die erfolgreichsten Absolventinnen und Absolventen sind am 25. Oktober 2022 von IHK-Präsident Jörn Wahl-Schwentker und IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke für ihre hervorragenden Leistungen im GOP Varieté Theater in Bad Oeynhausen geehrt worden.

Von den über 8.072 Auszubildenden, die von ehrenamtlich besetzten Prüfungsausschüssen der IHK in dieser Zeit geprüft wurden, gehörten 106 zu den jeweils zwei Besten pro Beruf mit einem sehr guten Prüfungsergebnis.

Die vollständige Pressemeldung zur Bestenehrung 2022 sowie die Namen der Besten finden Sie auf unserer Homepage.

Bildergalerie zur Bestenehrung 2022

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen