Vereinigtes Königreich: Elektronische Reisegenehmigung

Ab dem 2. April 2025 müssen Reisende aus der EU für die Einreise nach Großbritannien mehr als nur ihren Reisepass im Gepäck haben. Eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA)
wird für alle Reisenden, die kein Visum benötigen, zur Pflicht – und das kostet 10 britische Pfund. Einmalig ausgestellt ist die ETA zwei Jahre gültig. Sie ermöglicht mehrere Einreisen
und Aufenthalte von bis zu sechs Monaten.

Was Sie mit einer ETA tun können:

  • für bis zu 6 Monate zum Tourismus, zum Besuch von Familie und Freunden, für geschäftliche Zwecke oder für ein Kurzstudium nach Großbritannien kommen
  • mit einem ermäßigten Creative Worker-Visum für bis zu 3 Monate nach Großbritannien kommen
  • für eine zulässige bezahlte Tätigkeit in das Vereinigte Königreich kommen
  • Transit durch das Vereinigte Königreich, wenn Sie die britische Grenzkontrolle passieren („landseitiger“ Transit)

Sie benötigen keine  ETA,  wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Sie haben ein Visum
  • Sie haben die Erlaubnis, im Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten oder zu studieren (einschließlich Niederlassungs- oder vorläufiger Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsrecht )
  • Sie sind britischer oder irischer Staatsbürger
  • Sie reisen mit einem Reisepass eines Bürgers der britischen Überseegebiete
  • Sie wohnen in Irland und reisen aus Irland, Guernsey, Jersey oder der Isle of Man

Doppelte Staatsbürgerschaft

Wenn Sie die britische oder irische Staatsbürgerschaft besitzen , benötigen Sie keine ETA . Ihre Reiseerlaubnis weisen Sie nach mit:

  • gültiger britischer Reisepass
  • gültiger irischer Reisepass
  • anderer gültiger Reisepass mit Berechtigungsschein

Die britische Regierung informiert ausführlich.

Weitere Themen

Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Umwelt & Energie

EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

weiterlesen