Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.
Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Folgende Förderprogramme sind derzeit pausiert:
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*
- Förderprogramm Serielle Sanierung
- Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
- Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
- Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
Ausgenommen von der Antragspause sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus).
*Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen. Wärmepumpen werden weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle